Willkommen bei der AHV-Kasse Geschäftsinhaber Bern

Willkommen bei der AHV-Kasse Geschäftsinhaber Bern

Die AHV-Kasse Geschäftsinhaber Bern ist ein Dienstleistungszentrum für die Mitglieder ihres Trägerverbands. Sie führt bei den angeschlossenen Betrieben die AHV und in vielen Kantonen die Familienzulagen durch.

Aktuell

Jahresbericht AHV-Kasse 2022

Wie viele Firmen sind der AHV-Kasse Geschäftsinhaber Bern angeschlossen? Und wer präsidiert den Kassenvorstand?

Erfahren Sie es im Jahreskurzbericht 2022

Personal-Eckpunkte 2023

ALV: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg

Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen (> CHF 148'200.-/Jahr) ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung wird sich per Ende 2022 soweit erholt haben, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt.

Ab 1.1.2023: Der Beitragssatz für die ALV beträgt bis zu einer Grenze von 148'200 Franken 2.2 Prozent des massgebenden Jahreslohnes.

AHV/IV-Minimalrente steigt um CHF 30.-

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Auch die Tagesansätze für die Erwerbsentschädigungen (Militär-/Zivildienst sowie Mutterschafts-, Vaterschafts-, Betreuungs- sowie Adoptionsentschädigung) werden per 01.01.2023 erhöht.

NEU: Elektronischer Rechnungsversand wird Standard

Ab September 2022 erhalten Mitglieder, die connect nutzen, die Rechnungen der AHV- und Pensionskasse standardmässig elektronisch via connect.

Mehr dazu

AHV 21 IST ANGENOMMEN

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Die Reform wird voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht. Auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen finden Sie: 

  • Fragen & Antworten (FAQ) im Hinblick auf die Umsetzung
  • Referenzalter-Abfrage
  • Ausgleichsmassnahmen-Abfrage

Zur Seite des BSV

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, Vorausberechnungen mit Rentenansprüchen ab dem 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Reform AHV 21 vorzunehmen.

Kontakt

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