Für AHV gelten schweizweit einheitliche Regeln, die Durchführung erfolgt aber dezentral durch verschiedene AHV-Kassen. Nebst den kantonalen Ausgleichskassen gibt es zahlreiche Berufsverbände, die für ihre Mitglieder eine eigene Ausgleichskasse geschaffen haben.
Über ihre Vertreter in den Kassenvorständen hat die Branche Einfluss auf wichtige Entscheide. Mehr
Die 1. Säule als staatliche Einrichtung ist obligatorisch für die ganze Bevölkerung, egal ob jemand selbständig, unselbständig oder nicht erwerbstätig ist. Sie sichert Ihren Existenzbedarf und der Ihrer Angehörigen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall.
Die 1. Säule beruht auf dem Solidaritätsgedanken zwischen Jung und Alt: die aktive Bevölkerung bezahlt laufend Leistungen für Betagte, Invalide oder Hinterbliebene (Umlageverfahren).