Die Höhe der Rente wird durch die Beitragsdauer und die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der verstorbenen Person bestimmt. Haben Versicherte gleichzeitig Anspruch auf eine Alters- und auf eine Hinterlassenenrente, wird nur die höhere der beiden Renten ausgerichtet. Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Rente und überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto. Weitere Informationen zu den Hinterlassenenrenten der AHV finden Sie im Merkblatt 3.03 der Informationsstelle des Bundes