Seit dem 1.7.2021 erhalten Eltern einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub, wenn sie ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen und deswegen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen. Während des Betreuungsurlaubs wird eine Betreuungsentschädigung ausbezahlt. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten bezogen werden, am Stück oder tageweise. Die Taggelder betragen 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Entschädigungsanspruch erzielt wurde.