Anspruch auf eine Entschädigung hat, wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leistet, an Leiterkursen für «Jugend + Sport» oder an Jungschützenleiterkursen teilnimmt. Soweit Arbeitnehmer während Einsätzen weiterhin den Lohn erhalten, werden die Taggelder dem Arbeitgeber überwiesen.
Weitere Informationen sowie die gültigen Ansätze finden Sie im Merkblatt 6.01 der Informationsstelle des Bundes.