Familienzulagen müssen schriftlich oder über connect bei der Familienausgleichskasse angemeldet werden. Der Arbeitnehmende füllt dazu das Formular Anmeldung Familienzulagen aus, lässt den Arbeitgeber unterschreiben, legt die erforderlichen Dokumente bei und schickt die Anmeldung an folgende Adresse:
AHV-Kasse Geschäftsinhaber Bern
Familienausgleichskasse
Wyttenbachstrasse 24
3000 Bern 22
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Empfänger von Zulagen sind verpflichtet, dem Arbeitgeber, zuhanden der Familienausgleichkasse, sämtliche Tatsachen, die den Anspruch auf Zulagen beeinflussen können, umgehend zu melden
Familienzulagen für Kinder im Ausland werden nur ausgerichtet, wenn Staatsverträge das vorschreiben. Diese restriktive Lösung führt dazu, dass die Leistungen nur in die Staaten der EU und der EFTA sowie in einige andere Länder exportiert werden.
Wir benötigen zur Anmeldung für Familienzulagen das vom Wohnland (der Kinder) vollständig ausgefüllte Formular E411.
Nichterwerbstätige schicken die Anmeldung der kantonalen Familienausgleichskasse und erhalten von dieser die Zulagen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.