Finanziert werden die Leistungen durch Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden sowie der Selbständigerwerbenden des Kantons Genf. Der Beitragssatz beträgt 0.082% des massgebenden Lohns (Stand 2023). Der Beitragssatz für Arbeitnehmende, für Selbständige und für Arbeitnehmende ohne pflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) beträgt 0.41%.
Unsere Mitglieder im Kanton Genf können die Beiträge für die Mutterschaftsversicherung mit uns abrechnen und erhalten von uns die Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt.
Die Mutterschaftsentschädigung der EO ist der Beitragspflicht der AHV/IV/EO unterstellt, die Leistungen der MSV GE allerdings nicht.