Die Vaterschaftsentschädigung beträgt 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 220.00 pro Tag (ab 01.01.2023). Die Ausgleichskasse zahlt die Vaterschaftsentschädigung als Taggeld aus. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt. Er endet, wenn Sie 14 Taggelder bezogen haben, spätestens nach Ablauf der Rahmenfrist von sechs Monaten nach der Geburt.
Leistet Ihnen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Dauer des Anspruchs Lohnfortzahlungen, so zahlt die Ausgleichskasse die Vaterschaftsentschädigung der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber aus.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 6.04 der Informationsstelle des Bundes.